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Kyjiw, Ukraine — Schauplatz im Fall des verschwundenen Journalisten Georgiy Gongadze, September 2000

Kyjiw, Ukraine — 16. September 2000.

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Fall-Nr. ATW-2026-026OFFENAUFTRAGGEBER UNGEKLÄRT

Akte 026 – Die Bänder von Kyjiw

Ein Journalist verschwindet. Polizisten werden verurteilt. Doch die Frage nach den politischen Verantwortlichen bleibt ohne Urteil.

TatortKyjiw, Ukraine
Tatzeit16. September 2000
Lesezeitca. 45 Min.

Prolog: Die Stimme im Parlament

Kyjiw, 28. November 2000.

Im ukrainischen Parlament macht der Vorsitzende der Sozialistischen Partei, Oleksandr Moros, die Existenz heimlicher Tonbandaufnahmen öffentlich. Nach der Zusammenfassung des späteren Berichts der Parlamentarischen Versammlung des Europarates sollen in einem der Gespräche, angeblich zwischen Präsident Kutschma und Innenminister Krawtschenko, Formulierungen gefallen sein, die sich mit „ihn zermalmen“, „sich um ihn kümmern“ oder „ihn den Tschetschenen übergeben“ übersetzen lassen.

Georgiy Gongadze ist zu diesem Zeitpunkt seit mehr als zwei Monaten verschwunden. Vier Wochen zuvor wurde bei Taraschtscha ein kopfloser Körper gefunden.

Noch ist nicht zweifelsfrei geklärt, ob die Aufnahmen vollständig und unverändert sind und welche rechtlichen Schlüsse aus ihnen gezogen werden können. Doch von diesem Tag an geht es nicht mehr nur um einen ermordeten Journalisten. Es geht um die Frage, wie weit die Verantwortung nach oben reichte.

I. Der Journalist

Georgiy Gongadze wurde 1969 in Tiflis geboren und wuchs in einer georgisch-ukrainischen Familie auf. In den 1990er Jahren arbeitete er als Journalist für mehrere ukrainische Fernsehsender und moderierte Nachrichten- und Politikformate.

Im April 2000 gründete Gongadze gemeinsam mit der Journalistin Olena Prytula die Internetzeitung Ukrainska Pravda. Zum Zeitpunkt seines Verschwindens war das Projekt erst wenige Monate alt. Fernsehsender und große Zeitungen standen bereits damals unter erheblichem politischem und wirtschaftlichem Einfluss. Kritische Redaktionen mussten mit Druck auf Eigentümer, Steuerprüfungen, dem Entzug von Werbeeinnahmen und Eingriffen in die Berichterstattung rechnen. Das später als „Temnyky“ bekannt gewordene System schriftlicher Themen- und Sprachvorgaben aus der Präsidialverwaltung wurde erst ab 2001 und besonders 2002 umfassend dokumentiert. Das Internet bot im Frühjahr 2000 noch einen vergleichsweise schwer kontrollierbaren Raum.

Ukrainska Pravda nutzte genau diese Lücke: Die Redaktion veröffentlichte Recherchen zu Korruption in Ministerien, zu undurchsichtigen Privatisierungen staatlichen Eigentums und zu den geschäftlichen Verbindungen von Personen im unmittelbaren Umfeld des Präsidenten – Themen, über die etablierte Medien kaum oder nur stark verzerrt berichteten.

Gongadze war sich der Risiken bewusst, die mit dieser Arbeit verbunden waren. Monate vor seinem Verschwinden beklagte er wiederholt gegenüber Kollegen, beobachtet zu werden. Am 14. Juli 2000 richtete er einen offenen Brief an die Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine: Verwandte, Freunde und Kollegen seien von Polizeibeamten zu einem ihm unbekannten Vorfall befragt worden, und er selbst werde von unbekannten Personen in einem Fahrzeug mit dem Kennzeichen 07309 KB durch Kyjiw verfolgt. Er bat die Behörde, Schutzmaßnahmen zu ergreifen und die Verantwortlichen zu ermitteln.

Im September 2000 – wenige Tage vor seinem Verschwinden – teilte ihm die Generalstaatsanwaltschaft mit, es gebe keine hinreichende Grundlage, um Schutzmaßnahmen anzuordnen.

II. Der 16. September

Am 16. September 2000 verschwand Georgiy Gongadze. Am folgenden Tag meldete seine Frau Myroslawa sein Verschwinden bei der Polizeidienststelle des Moskowskyj-Bezirks in Kyjiw. In den Tagen danach kontaktierten Kollegen von Ukrainska Pravda ukrainische und internationale Journalistenorganisationen; das Verschwinden eines Journalisten, der zuvor öffentlich Bedrohungen beklagt hatte, löste rasch überregionale Aufmerksamkeit aus.

Der zunächst zuständige Ermittler, Hryhorij Harbuz, erwies sich nach den bekannten Schilderungen als erfahren und methodisch gründlich. Nach der Darstellung von Myroslawa Gongadzes Anwältin Walentyna Telytschenko, wiedergegeben in einem späteren Bericht der Internationalen Journalistenföderation (IFJ), soll Harbuz bereits eine Woche nach Gongadzes Verschwinden bei einem Treffen mit Telytschenko und Myroslawa Gongadze in einem Café erklärt haben, der Fall sei ernster als es zunächst den Anschein habe, und der ukrainische Inlandsgeheimdienst SBU sei stark involviert. Nach derselben Quelle riet er davon ab, ein mögliches Motiv des damaligen Leiters der Präsidialverwaltung, Wolodymyr Lytwyn, sowie des Geschäftsmanns Wolkow aktenkundig zu machen – dies werde, so seine Warnung, ihr „das Leben ruinieren“.

Anfang November 2000 wurde Harbuz vom Fall abgezogen. Er wurde in der Folge ins Krankenhaus eingewiesen, beurlaubt und schließlich in den Ruhestand versetzt. Diese Darstellung beruht im Wesentlichen auf Aussagen Telytschenkos und dem IFJ-Bericht. Eine eigenständige gerichtliche Feststellung dazu gibt es nicht.

III. Der Körper von Taraschtscha

Am 2. November 2000 wurde in einem Waldstück bei Taraschtscha, rund siebzig Kilometer von Kyjiw entfernt, der kopflose Körper einer unbekannten Person gefunden. Was folgte, war keine Aufklärung. Es war ein jahrelanges Geflecht aus Falschdarstellungen, mutmaßlicher Sabotage und Behörden, die sich in ihren eigenen Widersprüchen verstrickten.

Innerhalb von drei Tagen nach dem Fund hatte Harbuz Myroslawa Gongadze sowie Gongadzes Kollegin Olena Prytula kontaktiert. Beide erkannten anhand von Schmuckstücken, die am Fundort sichergestellt worden waren, den Journalisten wieder. Die Behörden hielten in öffentlichen Stellungnahmen noch über Monate die Möglichkeit aufrecht, Gongadze könne leben. Der zuständige Gerichtsmediziner entnahm zwar den Mageninhalt zur Untersuchung, ließ den Leichnam jedoch nicht kühlen. Als Myroslawa schließlich Zugang zum Körper erhielt, war die Verwesung bereits so weit fortgeschritten, dass sie keine eigene, sichere Identifizierung vornehmen konnte. Am 16. November 2000 erklärte der damalige stellvertretende Innenminister öffentlich, der aufgefundene Körper sei bereits zwei Jahre lang im Erdreich vergraben gewesen – eine Behauptung, die späteren forensischen Feststellungen offen widersprach.

Im Dezember 2000 erklärte die Generalstaatsanwaltschaft zunächst, der Leichnam von Taraschtscha sei nicht der Gongadzes. Am 10. Januar 2001 revidierte sie diese Einschätzung teilweise und nannte eine Zuordnung zu Gongadze „höchstwahrscheinlich“ – verkündete jedoch im selben Atemzug, es gebe Zeugenaussagen, wonach Gongadze auch nach seinem Verschwinden noch lebend gesehen worden sei. Parallel dazu hatten russische forensische Experten bereits im Januar 2001 eine Übereinstimmungswahrscheinlichkeit von 99,6 Prozent ermittelt; am 22. Februar 2001 erhöhten sie diesen Wert auf 99,9 Prozent. Am 26. Februar 2001 bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft daraufhin offiziell die Identität und eröffnete ein reguläres Mordverfahren – bis zu diesem Zeitpunkt war formal lediglich gegen eine unbekannte Person ermittelt worden. Nach den Feststellungen des vollständigen Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte informierte die Generalstaatsanwaltschaft einen Tag später, am 27. Februar 2001, auch Myroslawa Gongadze direkt darüber, dass zusätzliche Untersuchungen die Identität bestätigt hätten. Am 31. Oktober 2001 wiederholte die Generalstaatsanwaltschaft laut demselben Urteil diese Feststellung erneut in einer weiteren offiziellen Erklärung.

Diese wiederholten Bestätigungen beendeten die widersprüchliche öffentliche Kommunikation der Behörden jedoch nicht. Parallel zur eigentlichen Ermittlung verbreitete die Generalstaatsanwaltschaft über Monate eine gänzlich andere Version: Zwei bereits verstorbene Kriminelle mit den Spitznamen „Zyklop“ und „Matrose“ seien für die Tat verantwortlich, der Fall damit praktisch gelöst. Diese Darstellung erwies sich als haltlos: Ermittlungen ergaben später, dass „Matrose“ am Tag von Gongadzes Verschwinden bei einer Hochzeitsfeier gefilmt worden war. Er lebte, hielt sich nachweislich unbehelligt in einer anderen Stadt auf und war in diesem Zusammenhang zu keinem Zeitpunkt festgenommen worden.

Noch im August 2002 – anderthalb Jahre nach der ersten offiziellen Bestätigung – erklärte ein stellvertretender Generalstaatsanwalt gegenüber dem ukrainischen Fernsehen wörtlich: „Wir wissen nicht sicher, wessen Leiche das ist.“ Ein Richter, Mykola Samkowenko, der bereits im Februar 2001 entschieden hatte, die behördliche Weigerung, Gongadzes Mutter Lessja als Geschädigte im Verfahren anzuerkennen, sei rechtswidrig, wurde wenige Monate später selbst strafrechtlich verfolgt und im Juli 2001 seines Richteramts enthoben.

Über die folgenden Jahre wurden weitere internationale DNA-Untersuchungen durchgeführt, um die Zuordnung zusätzlich abzusichern. Im September 2005 – fast fünf Jahre nach dem Verschwinden – gab die Generalstaatsanwaltschaft das Ergebnis eines in Deutschland durchgeführten Tests bekannt, den sie als endgültige Bestätigung wertete. Eine separat von der parlamentarischen Untersuchungskommission beauftragte DNA-Analyse war zuvor zu einem widersprechenden Ergebnis gekommen; sie hatte die Übereinstimmung des untersuchten Gewebematerials mit Blutproben Gongadzes und seiner Mutter bestritten. Spätere, weitergehende Untersuchungen bestätigten jedoch erneut die ursprüngliche Zuordnung. Myroslawa Gongadze erklärte später, von der Identität überzeugt zu sein. Gongadzes Mutter Lessja zweifelte dagegen weiterhin daran, dass sämtliche übergebenen Überreste ihrem Sohn zuzuordnen waren.

Die Forensik lieferte längst Antworten. Doch es gab in der gesamten Ukraine keine Behörde mehr, der die Familie noch hätte vertrauen können.

IV. Die Bänder

Mykola Melnytschenko, zur fraglichen Zeit Major im präsidialen Sicherheitsdienst, behauptete, mit einem ferngesteuerten digitalen Diktiergerät, das unter einem Sofa im Büro des Präsidenten versteckt gewesen sei, über einen längeren Zeitraum Gespräche aufgezeichnet zu haben. Nach seinen eigenen Angaben umfasst das Material insgesamt mehr als 700 Stunden Aufnahmen, darunter mindestens fünf Gespräche zwischen dem 12. Juni und 3. Juli 2000, in denen Präsident Kutschma, Präsidialamtschef Lytwyn, Innenminister Krawtschenko und der damalige Geheimdienstchef Derkatsch über den Umgang mit dem „lästigen Journalisten“ gesprochen haben sollen. Nach der Zusammenfassung des Europarat-Berichts fielen dabei Formulierungen, die sich mit „ihn zermalmen“, „sich um ihn kümmern“ oder „ihn den Tschetschenen übergeben“ übersetzen lassen; auch von „alternativen Methoden“ ist die Rede. Der tatsächliche Anteil der veröffentlichten Aufnahmen, der sich konkret auf Gongadze bezieht, beträgt nach übereinstimmenden Angaben Beteiligter weniger als zwanzig Minuten.

Ein zwingender, unmissverständlicher Mordbefehl lässt sich aus den öffentlich bekannten Passagen nicht ableiten. Was dokumentiert ist, sind abwertende Äußerungen über eine unliebsame Person und die Erwägung, geeignete Männer für eine nicht näher konkretisierte „Erledigung“ der Angelegenheit zu finden.

Die technische Prüfung der Bänder verlief über Jahre ähnlich widersprüchlich wie die Identifizierung des Leichnams. Ein erstes Gutachten des International Press Institute im Auftrag der parlamentarischen Kommission kam im Dezember 2000 zu keinem eindeutigen Ergebnis, hielt eine Fälschung eines derart umfangreichen Aufnahmevolumens aber für technisch höchst unwahrscheinlich. Im Februar 2002 prüfte die US-amerikanische Firma BEK TEK unter dem ehemaligen FBI-Audioexperten Bruce Koenig Passagen, die ein gänzlich anderes Thema betrafen – ein mutmaßlich embargowidriges Waffengeschäft mit dem Irak – und stufte diese als authentisch ein, was in der Folge zu einer diplomatischen Krise zwischen den USA und der Regierung Kutschma führte. Die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft selbst erklärte die Bänder über Jahre wiederholt für Fälschungen: Im September 2004 kam ein Gutachten des Kyjiwer Instituts für forensische Wissenschaft zu dem Ergebnis, die vorgelegten Aufnahmen seien „bearbeitete Kopien“ mit nicht wiedererkennbaren Stimmen. Drei Tage später räumte dieselbe Behörde ein, tatsächlich lediglich Kopien und nicht die Originalaufnahmen untersucht zu haben.

Eine gerichtlich verbindliche Authentifizierung der Originalaufnahmen gab es nie. Melnytschenko weigerte sich schlicht, seine Geräte an die ukrainischen Behörden auszuliefern, solange keine unabhängigen internationalen Experten eingebunden waren.

V. Die Kassettenaffäre

Die Veröffentlichung der Bänder Ende November 2000 löste in der Ukraine monatelange Massenproteste aus, die unter dem Slogan „Ukraine ohne Kutschma“ bekannt wurden. Über den Winter 2000/2001 versammelten sich wiederholt Demonstranten im Zentrum Kyjiws, zeitweise errichteten Protestierende Zeltlager in unmittelbarer Nähe der Regierungsgebäude.

Die Regierung reagierte mit einer Mischung aus Zugeständnissen und Härte: Im Februar 2001 entließ Kutschma sowohl den Leiter des Geheimdienstes als auch den Chef seines Leibwächter-Teams. Gleichzeitig gingen Sicherheitskräfte im Frühjahr 2001 gegen die verbliebenen Protestcamps vor und lösten sie auf.

Nach der Einordnung des Europarat-Berichts wurde der Fall zu einem Symbol für die tiefe Ungeduld weiter Teile der ukrainischen Öffentlichkeit gegenüber staatlicher Rechtsmissachtung – und zu einem der Ereignisse, die den politischen Umbruch der sogenannten Orangenen Revolution im Jahr 2004 mit vorbereiteten. Der Fall allein hat diese spätere Entwicklung nicht ausgelöst; er gehörte aber zu den Ereignissen, die das Vertrauen in die politische Führung unter Kutschma nachhaltig beschädigten.

VI. Die Vorwürfe des Parlamentsausschusses

Bereits am 21. September 2000 hatte die Werchowna Rada, das ukrainische Parlament, einen Sonderausschuss zur Untersuchung von Gongadzes Verschwinden eingesetzt. Die Arbeit dieses Ausschusses war über Jahre von internen Konflikten, wechselnden Vorsitzenden und dem Fehlen einer klaren gesetzlichen Grundlage für parlamentarische Untersuchungsausschüsse geprägt; mehrere vom Parlament verabschiedete Gesetzestexte zur Regelung solcher Ausschüsse wurden von Präsident Kutschma per Veto blockiert.

Am 2. September 2002 nahm der Ausschuss erstmals einstimmige Schlussfolgerungen an: Präsident Kutschma, Innenminister Krawtschenko, der damalige Präsidialamtschef und spätere Parlamentspräsident Lytwyn sowie der frühere Geheimdienstchef Derkatsch trügen strafrechtliche Verantwortung für die Entführung Gongadzes. Diese Feststellungen wurden formell an die Generalstaatsanwaltschaft übermittelt und zusätzlich in einem offenen Brief an internationale Organisationen, darunter den Europarat, veröffentlicht. Sie wurden in den Folgejahren weiterbearbeitet. Erst am 20. September 2005, in Abwesenheit des mittlerweile zum Parlamentspräsidenten aufgestiegenen Lytwyn, durfte der damalige Ausschussvorsitzende dem Parlamentsplenum eine zuletzt im März 2004 überarbeitete Fassung präsentieren – zu diesem Zeitpunkt bildete sie neuere Entwicklungen im Fall bereits nicht mehr ab.

Es handelt sich um die Schlussfolgerung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses – nicht um ein Gerichtsurteil. Eine ebenfalls für diesen Tag geplante Abstimmung über die Absetzung des damaligen Generalstaatsanwalts fand nicht statt. Gegen keine der vier im Ausschussbericht genannten Personen kam es in der Folge zu einer eigenen strafrechtlichen Anklage wegen des Mordes an Gongadze.

VII. Innenministerium und der Fall Podolskyj

Ermittler rekonstruierten später, dass Oleksij Pukatsch, Leiter der Abteilung für äußere Überwachung im Innenministerium, die Observation Gongadzes organisiert und jene Gruppe von Beamten geleitet hatte, die ihn am 16. September 2000 entführte. Nach übereinstimmender Aussage der später verurteilten untergeordneten Beamten war Pukatsch selbst am Tatort anwesend und erwürgte Gongadze persönlich.

Eine ebenfalls von Pukatsch geführte Polizeigruppe war nach den Feststellungen des Europarat-Berichts bereits im Juni 2000 an einem auffallend ähnlich gelagerten Verbrechen beteiligt: Der Journalist und politische Aktivist Oleksij Podolskyj wurde entführt, in ein Waldstück gebracht, schwer misshandelt, mit einem Gürtel stranguliert und schließlich verletzt zurückgelassen. Podolskyj überlebte den Angriff. Auch dieser Fall soll nach Angaben desselben Berichts zuvor im Präsidentenbüro besprochen worden sein, mit dem Ziel, Druck auf einen politischen Weggefährten Podolskyjs auszuüben. Die Ermittlungsbehörden eröffneten zunächst lediglich ein Verfahren wegen „Rowdytums“; erst nach der Orangenen Revolution kam es 2007 zur Verurteilung zweier beteiligter ehemaliger Beamter zu jeweils drei Jahren Haft.

Am 15. März 2008 verurteilte das Berufungsgericht Kyjiw drei der Entführung Gongadzes untergeordnete Beamte wegen Mordes. Protasow erhielt dreizehn Jahre Haft und verlor seinen Rang als Oberst. Kostenko und Popowytsch wurden zu je zwölf Jahren verurteilt und aus ihren Diensträngen entlassen. Die Verfahren gegen diese unmittelbaren Täter wurden dabei von den Ermittlungen gegen mögliche Organisatoren und Auftraggeber der Tat getrennt geführt. Die Familie und ihre Anwälte kritisierten diese Trennung zunächst, weil sie eine vollständige Aufklärung zusätzlich erschweren konnte; auch der Bericht der Parlamentarischen Versammlung des Europarates bewertete die Aufspaltung kritisch. Myroslawa Gongadze erklärte später jedoch, möglicherweise sei dieses Vorgehen notwendig gewesen, um wenigstens die unmittelbaren Täter vor Gericht zu bringen.

VIII. Der General im Versteck und das Urteil

Am 22. Oktober 2003 wurde Pukatsch verhaftet – verdächtigt, an Gongadzes Verschwinden beteiligt gewesen zu sein und die Vernichtung wichtiger Falldokumente angeordnet zu haben. Eine Woche später, am 29. Oktober 2003, entließ Präsident Kutschma Generalstaatsanwalt Swjatoslaw Piskun. Nach dessen eigener, gegenüber der Berichterstatterin des Europarates gemachter Darstellung geschah dies, weil seine Ermittlungen begonnen hatten, sich dem Präsidenten oder dessen unmittelbarem Umfeld anzunähern. Am 6. November 2003 entließ das Stadtgericht Kyjiw Pukatsch aus der Untersuchungshaft, gegen die schriftliche Verpflichtung, sich den weiteren Ermittlungen nicht zu entziehen. Er verschwand.

Sechs Jahre lang blieb Pukatsch unauffindbar. Am 28. Februar 2005 erließen die Behörden einen internationalen Haftbefehl gegen ihn, eine Woche später wurde er formell des Mordes beschuldigt. Erst 2009 wurde er tatsächlich gefasst. Nach seiner Festnahme führte er die Ermittler zu einem Ort im Bezirk Rakitnjanske, mehr als 130 Kilometer von Kyjiw entfernt; dort geborgene Schädelfragmente ordneten Forensiker Gongadze zu. Nach eigener Aussage hatte Pukatsch die Leiche im Oktober 2000 aus ihrem ursprünglichen Versteck geholt, nach Taraschtscha gebracht, den Kopf mit einer Axt abgetrennt und ihn separat vergraben.

Am 29. Januar 2013 verurteilte das Gericht Pukatsch wegen Amtsmissbrauchs, Überschreitung seiner Amtsbefugnisse und vorsätzlichen Mordes an Gongadze zu lebenslanger Haft. Als das Urteil verkündet wurde, soll Pukatsch erklärt haben, er werde es akzeptieren, wenn Kutschma und Lytwyn in derselben Zelle bei ihm säßen. Am 2. Juli 2021 bestätigte der Oberste Gerichtshof das Urteil endgültig. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde der frühere Innenminister Krawtschenko als unmittelbarer Auftraggeber der Tat benannt. Diese Zuschreibung stammt aus der Anklage und den gerichtlichen Feststellungen im Verfahren gegen Pukatsch; sie wurde nie in einem eigenständigen Strafverfahren gegen Krawtschenko selbst überprüft, da dieser zu diesem Zeitpunkt bereits tot war.

Lessja Gongadze, die Mutter des Journalisten, zweifelte an der eindeutigen Identifizierung der später gefundenen Überreste und verweigerte deshalb lange deren Bestattung. Sie starb 2013, ohne die endgültige Beisetzung ihres Sohnes zu erleben. Erst 2016 wurde Gongadze an der Nikolaus-Uferkirche in Kyjiw beigesetzt.

IX. Der Minister, der nicht mehr aussagte

Jurij Krawtschenko war zur Tatzeit Innenminister und damit oberster Dienstherr der an der Entführung beteiligten Polizeieinheit. Am 4. März 2005 wurde er in der Garage seines Landhauses tot aufgefunden – mit zwei Schusswunden am Kopf. Er hätte an diesem Morgen in der Generalstaatsanwaltschaft zum Fall Gongadze als Zeuge aussagen sollen; der genaue Termin dieser Vernehmung war zuvor öffentlich bekannt gemacht worden. Ein bei ihm gefundener Brief soll seine Unschuld beteuert und Personen aus dem Umfeld Kutschmas beschuldigt haben, ihm die Tat anzulasten.

Die Behörden stuften den Tod als Suizid ein und hielten auch nach späteren Überprüfungen an dieser Bewertung fest. Mehrere Personen aus Krawtschenkos Umfeld und einzelne Mediziner äußerten öffentlich Zweifel. Ein belastbarer Nachweis für Fremdverschulden wurde jedoch nicht erbracht.

Weil Krawtschenko nie selbst vor Gericht stand, bleibt seine Rolle bei der Tat eine Feststellung aus Verfahren gegen andere Personen sowie aus dem Bericht des parlamentarischen Untersuchungsausschusses – keine eigene, ihn selbst betreffende rechtskräftige Verurteilung.

X. Das Verfahren gegen den Präsidenten

Am 21. März 2011 eröffnete die ukrainische Staatsanwaltschaft ein eigenes Strafverfahren gegen den mittlerweile ehemaligen Präsidenten Leonid Kutschma. Der Vorwurf lautete auf Amtsmissbrauch, der zum Tod Gongadzes beigetragen habe. Als zentrales Beweisstück dienten erneut die Melnytschenko-Bänder.

Am 20. Oktober 2011 entschied das ukrainische Verfassungsgericht in einem grundsätzlichen Urteil, dass Material, das Privatpersonen ohne gesetzliche Ermittlungsbefugnis erhoben hatten, in Strafverfahren nur eingeschränkt als Beweismittel verwertet werden dürfe. Gestützt auf diese Entscheidung hob das Bezirksgericht Petscherskyj in Kyjiw am 13. Dezember 2011 die Einleitung des Verfahrens gegen Kutschma vollständig auf: Die Bänder seien dessen zentrale und im Grunde einzige tragfähige Grundlage gewesen und nicht auf rechtmäßigem Weg erlangt worden. Ein späteres Rechtsmittel gegen diese Entscheidung blieb erfolglos.

Diese Einstellung war weder ein Freispruch noch ein Beweis für manipulierte Bänder. Das Gericht stellte lediglich fest: Nach ukrainischem Recht durften die heimlichen Aufnahmen in diesem Verfahren nicht als Beweisgrundlage dienen. Kutschma selbst weist jede Beteiligung an der Tat bis heute zurück. Im November 2025 äußerte er sich in einem Interview erneut zu dem Fall: Er habe mit dem Mord nichts zu tun gehabt, erklärte er, und vermutete persönlich, die Tat könnte Teil einer gegen die Ukraine gerichteten Operation des russischen Geheimdienstes FSB gewesen sein. Für diese Vermutung legte er keine Belege vor; sie ist bis heute weder untersucht noch von einer Ermittlungsbehörde bestätigt worden.

XI. Europas Urteil

Am 8. November 2005 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Verfahren Gongadze gegen Ukraine einstimmig zwei getrennte Verletzungen von Artikel 2 der Menschenrechtskonvention fest: zum einen das Versagen der Behörden, Gongadzes Leben trotz eines ihnen bekannten, konkreten Risikos zu schützen, nachdem er selbst um Schutz gebeten hatte; zum anderen das Versagen, sein Verschwinden und seinen Tod wirksam zu untersuchen. Der Gerichtshof stellte zudem eine Verletzung von Artikel 3 gegenüber Myroslawa Gongadze fest – begründet mit der Art und Weise, wie die Behörden über Jahre widersprüchlich und ohne Rücksicht auf ihr Leid mit den Ermittlungsergebnissen umgingen – sowie eine Verletzung von Artikel 13 wegen des Fehlens eines wirksamen innerstaatlichen Rechtsmittels.

In der Urteilsbegründung hielt der Gerichtshof fest, die ukrainischen Behörden seien bis zum Regierungswechsel im Dezember 2004 „mehr damit beschäftigt gewesen, die Nichtbeteiligung hochrangiger Amtsträger zu beweisen, als die Wahrheit über die Umstände von Verschwinden und Tod des Ehemanns der Beschwerdeführerin aufzudecken“. Der Gerichtshof sprach Myroslawa Gongadze eine Entschädigung von 100.000 Euro für materielle und immaterielle Schäden zu.

Entscheidend ist die Unterscheidung, die dieses Urteil trifft: Es stellt ein doppeltes strukturelles Staatsversagen fest – beim Schutz und bei der Ermittlung –, nicht aber eine staatliche Anordnung des Mordes selbst. Die Umsetzung des Urteils wird weiterhin vom Ministerkomitee des Europarates überwacht. Im April 2024 behandelte der Europarat in diesem Zusammenhang erneut die Sicherheit von Journalisten in der Ukraine und die Notwendigkeit spezialisierter Ermittlungen bei Straftaten gegen Medienschaffende.

XII. Die offene Befehlskette

Gerichtsfest ist: Gongadze wurde entführt und ermordet. Drei unmittelbar beteiligte Polizeibeamte wurden 2008 verurteilt. Pukatsch wurde als unmittelbarer Täter 2013 verurteilt, das Urteil 2021 vom Obersten Gerichtshof bestätigt. Im Verfahren gegen Pukatsch wurde der frühere Innenminister Krawtschenko als unmittelbarer Auftraggeber benannt.

Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss war bereits 2002 einen Schritt weiter gegangen und hatte zusätzlich den früheren Präsidenten Kutschma sowie die Politiker Lytwyn und Derkatsch als strafrechtlich verantwortlich benannt. Keine dieser vier Zuschreibungen entspricht einer eigenen, sie selbst betreffenden rechtskräftigen Verurteilung. Gegen Kutschma wurde 2011 ein Verfahren eröffnet und noch im selben Jahr aus verfahrensrechtlichen Gründen eingestellt, ohne dass daraus eine Aussage über seine Schuld oder Unschuld folgt.

Nach dem öffentlich dokumentierten Stand dieser Akte ist bislang niemand über Krawtschenko hinaus wegen der politischen Anordnung oder Organisation des Mordes an Georgiy Gongadze rechtskräftig verurteilt worden.

Epilog

Vier Männer wurden für den Mord an Georgiy Gongadze verurteilt. Ein Ex-Innenminister wurde im Verfahren gegen Pukatsch als direkter Auftraggeber benannt – und starb durch zwei Kugeln in den Kopf, bevor er aussagen konnte.

Ob er auf eigene Faust handelte oder den Befehl der Staatsspitze ausführte, wird kein Tribunal mehr klären. Die Spur der Befehlskette endet genau dort, wo die höchste politische Macht beginnt – ohne dass ein Gericht je festgestellt hätte, was dahinter lag.

Transparenz und Quellenlage

Diese Akte trennt zwischen Gerichtsfeststellungen, parlamentarischen Vorwürfen, Zeugenaussagen und bis heute unbewiesenen Beschuldigungen. Sie stützt sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Sache Gongadze gegen Ukraine (8. November 2005), auf den Bericht des Rechtsausschusses der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zum Fall (2008), auf Gerichtsberichterstattung zu den späteren Urteilen gegen Pukatsch und die drei Polizeibeamten, sowie auf aktuelle Berichte des Europarats zur laufenden Urteilsüberwachung. Aussagen von Ermittlern, Zeugen, Beteiligten oder parlamentarischen Ausschüssen sind durchgehend als solche gekennzeichnet — sie sind keine eigenständigen rechtskräftigen Feststellungen. Für Leonid Kutschma gilt uneingeschränkt die Unschuldsvermutung.

Archiv-Notiz

Akte #026 behandelt die Entführung und Ermordung des Journalisten Georgiy Gongadze, Chefredakteur der Ukrainska Pravda, der am 16. September 2000 in Kyjiw verschwand. Sein kopfloser Körper wurde am 2. November 2000 bei Taraschtscha gefunden; die Generalstaatsanwaltschaft bestätigte die Identität nach monatelangem, dokumentiertem Hin und Her erstmals offiziell am 26. Februar 2001, bekräftigte dies am 27. Februar und erneut am 31. Oktober 2001, ein weiterer deutscher DNA-Test 2005 bestätigte die Zuordnung zusätzlich. Drei Polizeibeamte wurden 2008 verurteilt, der frühere Polizeigeneral Oleksij Pukatsch 2013 wegen Amtsmissbrauchs und vorsätzlichen Mordes zu lebenslanger Haft — ein Urteil, das der Oberste Gerichtshof 2021 bestätigte. Im Pukatsch-Verfahren wurde der frühere Innenminister Jurij Krawtschenko als unmittelbarer Auftraggeber benannt; er starb 2005 unter offiziell als Suizid eingestuften Umständen, die erhebliche öffentliche Zweifel auslösten, kurz vor einer geplanten Zeugenaussage. Ein parlamentarischer Sonderausschuss hatte bereits 2002 einstimmig auch den früheren Präsidenten Leonid Kutschma sowie die Politiker Wolodymyr Lytwyn und Leonid Derkatsch als strafrechtlich verantwortlich benannt — eine Ausschussfeststellung, keine Gerichtsentscheidung. Ein 2011 gegen Kutschma eröffnetes Verfahren wurde noch im selben Jahr eingestellt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte 2005 staatliches Schutz- und Ermittlungsversagen fest und sprach eine Entschädigung von 100.000 Euro zu — jedoch keine staatliche Anordnung des Mordes. Ob Krawtschenko allein handelte oder eine Anweisung von höherer Stelle weitergab, wurde bis heute nicht rechtskräftig geklärt.

Quellen & weiterführende Dokumente

Gerichtsentscheidungen und offizielle Dokumente

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Urteil Gongadze gegen Ukraine, 8. November 2005 (Verfahren 34056/02)
  • Parlamentarische Versammlung des Europarates, Rechtsausschuss: „Investigation of crimes allegedly committed by high officials during the Kuchma rule in Ukraine – the Gongadze case as an emblematic example“, 2008
  • Ministerkomitee des Europarates: Aufsichtsberichte zur Urteilsumsetzung, u. a. Dokumentation zu „Safety of journalists in Ukraine“ (April 2024)

Ergänzende Berichterstattung und Forschung

  • Human Rights Watch: Bericht zu Temnyky und Medienzensur in der Ukraine (2003)
  • Kyiv Post (Archiv), RFE/RL, BBC News
  • The New Voice of Ukraine: Kutschma-Interview, November 2025

Georgiy Gongadze, Journalist (Ukrainska Pravda), verschwand am 16. September 2000 in Kyjiw — kopfloser Körper bei Taraschtscha gefunden — drei Polizeibeamte 2008, Polizeigeneral Oleksij Pukatsch 2013 (bestätigt 2021) wegen Mordes verurteilt — Ex-Innenminister Krawtschenko als Auftraggeber benannt, starb 2005 vor seiner Aussage (offiziell Suizid) — politische Befehlskette bis heute ohne rechtskräftiges Urteil

Ende der Akte — kein Fall ist je wirklich geschlossen

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