Hinweis zur Quellenlage: Die Kernfakten — Verhaftung, Prozess, Hinrichtung — sind durch zeitgenössische Presseberichte und Gerichtsunterlagen gut dokumentiert. Die Rekonstruktion der Tatgeschichte stützt sich vorrangig auf die Berichterstattung der Thessaloniker Zeitung Makedonia sowie auf spätere journalistische Aufarbeitungen. Für die Verhör- und Verfahrensproblematik sind insbesondere die Buchveröffentlichungen von Kostas Tsarouchas (1989, 2006) und Kostas Logothetis (2021) sowie die ERT-Dokumentation von 1989 relevant — als spätere investigative Rekonstruktionen, nicht als zeitgenössische Primärquellen. Die Frage der Schuld oder Unschuld von Aristidis Pagratidis ist bis heute formal nicht aufgelöst.
Es gibt Städte, die ihre Angst brauchen. Nicht weil die Angst gut wäre, sondern weil sie funktioniert — weil sie ordnet, kanalisiert, beschäftigt. Eine Stadt, die einen Namen für das hat, was sie fürchtet, ist eine Stadt, die noch kontrolliert, was sie fürchtet.
Thessaloniki in den Jahren 1958 und 1959 war eine solche Stadt, und der Name, den die Presse dem Unsichtbaren gab, war: Ο Δράκος του Σέιχ Σου — der Drache von Seich Sou. In der griechischen Presse- und Alltagssprache jener Jahre konnte δράκος nicht nur den Drachen als Fabelwesen evozieren, sondern auch die Vorstellung eines menschlichen Ungeheuers. Beides passte. Beides war, wie sich später zeigen sollte, irreführend.
Was in den Hügeln über der Stadt geschah, war real und grausam. Was danach geschah — die Jagd, die Verhöre, der Prozess, die Hinrichtung — war möglicherweise das Schlimmere von beidem.
I. Der Wald und die ersten Angriffe
Der Wald Seich Sou liegt in den Hügeln unmittelbar oberhalb von Thessaloniki. Wer von der Stadt nach oben sieht, sieht die Bäume als dunklen Saum über den Lichtern der Stadt. Bei Tag ein Erholungsgebiet; bei Nacht ein anderer Ort. Die Wege werden schmaler, die Lichter der Stadt verschwinden hinter den Hängen, und was bleibt, ist eine dichte, gleichgültige Stille.
Im Februar 1958 wurde im Waldgebiet von Panorama, am Rand des Seich-Sou-Gebiets, eine junge Frau tot aufgefunden. Die Tatwaffe: ein Stein. Der Täter wurde offenbar durch das unerwartete Auftauchen eines Fahrzeugs gestört und konnte entkommen. Der Mord blieb ungelöst.
Ein Jahr später, am 19. Februar 1959, wurde ein junges Paar im Wald angegriffen: Athanasios Panagiotou und Eleonora Vlachogianni, beide schwer verletzt, beide überlebten knapp. In den folgenden Wochen folgten weitere Überfälle. Dann, am 6. März 1959, ein Angriff südöstlich der Stadt: Der Täter tötete Konstantinos Raisis und vergewaltigte seine Begleiterin Evdokia Paliogiannis. Tatwaffe: wieder ein Stein. Keine Fingerabdrücke, kein brauchbares Phantombild, kein Zeuge, der ein Gesicht beschreiben konnte.
Am 3. April 1959 betrat ein unbekannter junger Mann das Städtische Krankenhaus von Thessaloniki und erschlug die Krankenpflegeschülerin Melpomeni Patrikio — wiederum mit einem Stein. Beim Verlassen traf er auf eine zweite Krankenschwester, Faney Tsambazi, bedrohte sie mit dem Tod und floh.
Fünf Monate. Drei Tote. Mehrere Überlebende. Ein Täter, den niemand klar beschreiben konnte, der aus dem Wald trat wie aus einem Alptraum und in ihn zurückverschwand.
Die Thessaloniker Presse hatte genug Material für ein Phantom, und das Phantom brauchte einen Namen. Die Zeitungen lieferten ihn: Ο Δράκος του Σέιχ Σου. Die Behörden setzten eine Prämie von 100.000 Drachmen auf seine Ergreifung aus.
Der Drache blieb unsichtbar. Für vier Jahre und acht Monate.
II. Die Panik in Thessaloniki
Dass eine Stadt von einem unsichtbaren Täter in Atem gehalten wird, ist psychologisch eine präzise beschreibbare Erfahrung: Die Angst braucht kein Gesicht, um zu funktionieren. Sie braucht nur einen Namen, einen Ort und das Wissen, dass die Gefahr real ist und das Gesetz hilflos.
Thessaloniki in dieser Zeit war keine leichte Stadt. Der griechische Bürgerkrieg von 1946 bis 1949 hatte tiefe Wunden hinterlassen. Die Sicherheitsbehörden — die Asfaleia, die Politische Polizei Nordgriechenlands — waren mächtig, weitgehend unkontrolliert und hatten in der Nachkriegszeit ihren eigenen Rhythmus entwickelt: den Rhythmus des Verdachts, der Einschüchterung und der schnellen Lösung.
In diesen Kontext brach der Drache von Seich Sou wie ein Störsignal ein. Er passte in kein politisches Schema. Er war schlicht das, was Behörden am schwersten ertragen: das Unkontrollierbare. Und das Unkontrollierbare verlangt nach einer Lösung. Irgendwann.
III. Aristidis Pagratidis
Aristidis Pagratidis — von Freunden Aristos genannt — wurde im Mai 1940 in Langadikia geboren. Als sein Vater, Hauptmann der griechischen Armee, 1945 im Bürgerkrieg erschossen wurde, verlor die Familie ihren Halt. Die Mutter zog mit dem kleinen Aristos nach Toumba, einem der ärmeren Viertel von Thessaloniki.
Aristos besuchte nur wenige Jahre die Grundschule. Er hatte Schwierigkeiten mit Lesen und Schreiben. Eine reguläre Ausbildung bekam er nie. Er arbeitete als Zitronenverkäufer, Schaufensterputzer, Kellner, Lagerhelfer im Hafen. Er wurde früh polizeibekannt: wegen kleiner Diebstähle, Haschischbesitzes sowie Übergriffen auf Mädchen und junge Männer. In einer späteren Prozesszusammenfassung wurde er in der moralisch abwertenden Sprache der Zeit als verwahrlost und verdorben beschrieben — ein Sprachspiegel des Zeitgeists, der über seine Schuld oder Unschuld nichts aussagt.
1959 wurde er zur Armee einberufen. 1961 wurde er wegen Drogenabhängigkeit als psychisch gestört entlassen. Er schlug sich weiter am Rand durch — geriet immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt, blieb aber in seinen Delikten klein.
Am Abend des 7. Dezember 1963 drang Aristidis Pagratidis in das Mädchenwaisenhaus Megas Alexandros in Thessaloniki ein und griff die zwölfjährige Aikaterini Sourpa an. Er konnte fliehen. Drei Stunden später erschien die Polizei an seiner Wohnung. Die Tatwaffe bei dem Angriff: ein Stein.
Es war dieselbe Art von Tatwaffe wie in den Seich-Sou-Fällen. Von diesem Moment an war Pagratidis in den Augen der Thessaloniker Polizei kein Verdächtiger mehr. Er war die Lösung.
IV. Das Verhör
Die Verhöre der folgenden Tage fanden in den Räumen der Allgemeinen Sicherheitsbehörde von Thessaloniki statt. Pagratidis wurde isoliert. Überlebende der Seich-Sou-Angriffe wurden herbeigerufen, um ihn zu identifizieren — niemand von ihnen konnte es mit Sicherheit tun. Das war ein erhebliches Problem. Aber die Ermittlung lief weiter.
Die Verhöre leiteten Staatsanwalt-Stellvertreter Athanasopoulos und Sicherheitschef Tzavaras. Über sechs Tage und Nächte. Am Ende des sechsten Tages, am 11. Dezember 1963, legte Pagratidis ein Geständnis ab.
Er widerrief es beinahe unmittelbar danach. Und er blieb dabei, es zu widerrufen, bis zum letzten Atemzug seines Lebens.
Sinngemäß nach Aussagen von Pagratidis gegenüber seinen Anwälten — dokumentiert in zeitgenössischen Presseberichten und späteren Rekonstruktionen
Ich habe sechs Tage lang kaum Wasser bekommen. Sie sagten mir, ich solle gestehen, dann gäben sie mir Wasser. Irgendwann, vor Durst und Erschöpfung, habe ich gesagt, was sie hören wollten.
Pagratidis soll seinen Anwälten mitgeteilt haben, während der gesamten sechstägigen Befragung nur zwei Gläser Wasser und ein Glas Tee sowie vier Scheiben Brot, drei belegte Brote, einen Teller Kartoffeln und ein Gericht Spinat erhalten zu haben. Als seine Anwälte diese Angaben am 18. Dezember 1963 öffentlich machten, reagierten die Justizbehörden umgehend: Noch am selben Tag wurde sämtlichen Zeitungen in Thessaloniki und Athen jede weitere Berichterstattung und Fotografie zu diesem Fall untersagt.
Das Veröffentlichungsverbot dauerte drei Tage. Aber das Geständnis stand.
V. Der Prozess
Am 5. Oktober 1964 wurde Aristidis Pagratidis für den Angriff auf die zwölfjährige Aikaterini Sourpa verurteilt: neun Jahre Gefängnis. Die regulären Ermittlungen zu den Seich-Sou-Verbrechen waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.
Der Prozess wegen der Seich-Sou-Taten begann am 11. Februar 1966 vor dem Berufungsgericht von Thessaloniki, besetzt mit fünf Richtern. Er dauerte elf Tage. In diesen elf Tagen entwickelte sich eine juristische Situation, die spätere Beobachter, Rechtshistoriker und Autoren als hochgradig defizitär bewerteten.
Kein einziger sicherer Zeuge
Die Überlebenden der Angriffe wurden im Gerichtssaal gebeten, den Angeklagten zu identifizieren. Keiner von ihnen konnte es. Nicht einer. Sie konnten in diesem Gesicht den Täter nicht sicher wiedererkennen — nicht sicher genug, um eine Verurteilung moralisch zu tragen, aber offenbar auch nicht stark genug, um das Verfahren zum Kippen zu bringen.
Das rechtsmedizinische Gutachten soll nach späteren Darstellungen Blutspuren dreier verschiedener Blutgruppen an den Tatorten ergeben haben — ein Befund, der auf mehr als eine beteiligte Person hätte hinweisen können und der nach späterer Kritik nicht hinreichend aufgeklärt wurde. Spätere Darstellungen berichten zudem, die Verteidigung sei in ihrer Arbeit massiv behindert worden.
Selbst der Staatsanwalt hielt die Todesstrafe für überzogen. Er plädierte für lebenslanges Gefängnis — für den Fall, dass neue Beweise auftauchen könnten. Die Richter folgten ihm nicht.
Sinngemäß nach zeitgenössischer Presseberichterstattung — Makedonia u.a., Februar 1966
Das Gericht befand Pagratidis in allen Anklagepunkten für schuldig und verurteilte ihn zu viermal Todesstrafe — als „für die öffentliche Sicherheit gefährliche Person". Der Angeklagte weigerte sich, Reue zu zeigen. Auf die Frage nach einem letzten Wort sagte er, er sei unschuldig.
VI. Das Urteil und die Hinrichtung
Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt. Sie scheiterte. Weitere Rechtsmittel wurden geprüft. Sie scheiterten. Der Staatsapparat hatte eine Antwort gefunden auf den Drachen von Seich Sou, und er war nicht bereit, diese Antwort zurückzunehmen.
Am Abend des 15. Februar 1968 erfuhr Aristidis Pagratidis, dass er am nächsten Morgen sterben würde. Er erhielt keine Gelegenheit, sich von seiner Familie zu verabschieden. Seine Mutter, seine Geschwister — sie erfuhren von seiner Hinrichtung aus den Abendzeitungen.
Am 16. Februar 1968, kurz nach sieben Uhr morgens, wurde Aristidis Pagratidis durch Erschießung hingerichtet. Der Ort: das Waldgebiet Seich Sou, nahe der Stellen, an denen die Verbrechen stattgefunden haben sollen. Es war ein eisiger Wintermorgen.
Über seine letzten Worte kursieren mindestens zwei Fassungen; amtlich gesicherte Wortprotokolle liegen nicht öffentlich vor. Nach der am häufigsten zitierten Überlieferung, von zwei anwesenden Journalisten bezeugt, lauteten seine letzten Worte sinngemäß: „Meine liebe Mutter, ich bin unschuldig." Eine weitere überlieferte Variante lautet: „Ich bin trotzdem unschuldig. Vielleicht wird der Schuldige eines Tages gefasst..."
Nach der Hinrichtung übernahm ein Polizeikommando den Leichnam. Ohne Benachrichtigung der Familie wurde er auf dem Friedhof der Nachbargemeinde Exochi bestattet. Die Familie las es aus den Abendzeitungen.
VII. Die Zweifel
Die Zweifel begannen nicht erst nach der Hinrichtung. Sie begannen mit dem Verhör. Sie wuchsen mit dem Prozess. Sie wurden zu einer der beharrlichsten Fragen der griechischen Kriminalgeschichte.
Kostas Tsarouchas, Journalist und einer der gründlichsten Rechercheure des Falles, veröffentlichte 1989 ein Buch, in dem er eine Aussage zitiert, die Major Kostas Antoniou vor seinem Tod gemacht haben soll: Die Sicherheitsbehörden hätten Anweisung erhalten, sicherzustellen, dass Pagratidis schuldig gesprochen wird. Diese Aussage ist bedeutsam — und zugleich als spätere Einzelaussage einzuordnen, die nicht durch schriftliche Primärquellen verifiziert werden kann.
Im Januar 2022 berichtete die Journalistin Eva Nikolaidou, die Polizei von Thessaloniki habe in den Ermittlungsjahren einen weiteren Verdächtigen namens Sereslis festgenommen, der sämtliche Taten gestanden habe, die Pagratidis zur Last gelegt wurden. Anweisungen sollen erteilt worden sein, Sereslis' Aussage zu unterdrücken und das Verfahren gegen Pagratidis fortzusetzen. Auch diese Angabe stützt sich auf spätere journalistische Recherche und ist ohne Einsicht in die vollständigen Ermittlungsakten nicht abschließend zu beurteilen.
Was sich unabhängig von diesen Einzelaussagen aus den gesicherten Verfahrensfakten ergibt, ist für sich genommen beunruhigend genug: kein einziger Zeuge, der ihn sicher identifiziert hätte. Ein erzwungen wirkendes Geständnis, sofort widerrufen. Ein Staatsanwalt, der selbst kein Todesurteil forderte. Ein Angeklagter, der bis zuletzt seine Unschuld beteuerte.
Der politische Hintergrund
In der politischen Deutung des Falls spielte von Anfang an ein weiterer Umstand eine Rolle: Die Verhaftung von Pagratidis im Dezember 1963 erfolgte wenige Monate nach der Ermordung des linken Parlamentsabgeordneten Grigoris Lambrakis in Thessaloniki im Mai 1963 — einem politischen Mord, der die Sicherheitsbehörden der Stadt in ein grelles Licht gestellt und eine nationale Untersuchungskommission ausgelöst hatte. Der Schriftsteller Thomas Korovinis formulierte es sinngemäß: Der Fall Pagratidis sei für den Sicherheitsapparat das ideale Mittel gewesen, die Augen der Öffentlichkeit von einer stark politischen Affäre auf eine soziale zu lenken.
Diese Deutung ist nicht beweisbar. Aber sie ist nicht aus der Luft gegriffen.
Epilog: Der Wald schweigt nicht
Ich schreibe diese Akte und denke an Eleni Pagratidis, die Mutter, die an einem Februarabend 1968 die Abendzeitung aufschlug und las, was mit ihrem Sohn geschehen war. Ich denke an die Überlebenden der Seich-Sou-Angriffe, die im Gerichtssaal standen und in ein Gesicht schauten, das sie nicht sicher wiedererkannten. Nicht einer konnte sagen: Der ist es. Und trotzdem wurde er verurteilt. Ich denke an den Mann, der sechs Tage lang kaum Wasser bekam und dann sagte, was man ihm sagen wollte.
Ich denke an Sereslis, den Mann, dessen Name 2022 zum ersten Mal öffentlich fiel.
Der Wald von Seich Sou ist heute ein Naherholungsgebiet. Menschen spazieren auf denselben Wegen, auf denen in den Jahren 1958 und 1959 Menschen starben. Der Wald hat keine Auskunft gegeben über das, was damals geschah. Und der Staat hat offiziell keine Auskunft gegeben darüber, was 1963 in den Verhörräumen der Allgemeinen Sicherheit von Thessaloniki geschah.
Aristidis Pagratidis ist in einem Grab beerdigt, das seine Familie nicht rechtzeitig fand. Seine Akte wurde nie offiziell wiedereröffnet. Er wurde nicht rehabilitiert.
Viele derjenigen, die den Fall heute intensiv bearbeiten — Journalisten, Juristen, Historiker, Autoren — halten ihn für wahrscheinlich unschuldig. Wahrscheinlich. Das ist ein Wort mit der Dichte eines Steins.
Kein Fall ist je wirklich geschlossen.
Quellen & weiterführende Dokumente
Zeitgenössische Presse
· Makedonia, Thessaloniki — Fallberichterstattung 1963–1968
· Ellinikos Vorras, Thessaloniki — Erstberichterstattung ab Dezember 1963
· Eleftheria und Vradini — nationale Presseberichterstattung
Spätere investigative Rekonstruktionen
· Kostas Papaioannou: 'Der Drache von Seich Sou — Ein Unschuldiger vor dem Erschießungskommando' (1988)
· Kostas Tsarouchas: 'Der Fall Pagratidis — Schuldig oder Unschuldig?' (1989)
· Kostas Tsarouchas: 'Der Drache, der entkam... Der Fall Pagratidis' (2006)
· Kostas Logothetis: 'Pagratidis — Viermal zum Tod' (2021)
Dokumentationen & Weiterführendes
· ERT-Dokumentarfilm 'Athoos i enohos?' (Schuldig oder Unschuldig?), 1989, Regie: Dimitris Arvanitis
· Eva Nikolaidou: Bericht über den Verdächtigen Sereslis, Zeitung der Redakteure, Januar 2022
· ProtoThema English: 'Unsolved Mystery Case of Sheikh Su's Dragon' (2024)
· odrakostouseixsou.gr — griechische Dokumentationswebsite zum Fall

